Die allgemeinen Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen der Firma Scharf Omnibus & Reisebüro OHG
für die Vermittlung von Reiseleistungen und Pauschalreisen
Anwendungsbereich dieser Geschäftsbedingungen;
Gliederung in die Abschnitte A, B und C
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden, soweit wirksam ver-einbart, Inhalt des zwischen Ihnen (nachfolgend Kunde oder Reisender genannt und der Scharf Omnibus & Reisebüro OHG, nachstehend „SR“ abgekürzt, im Buchungsfall zustande kommenden entgeltlichen Ge-schäftsbesorgungs- und Vermittlungsvertrages. Sie ergänzen die ge-setzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB (Bürgerliches Gesetz-buch) und im Falle der Vermittlung von Pauschalreisen oder verbunde-nen Reiseleistungen der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 251 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.
Bitte lesen Sie diese Vermittlungsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
Im Hinblick auf die gesetzlich unterschiedlich geregelten Arten der Ver-mittlung von Reiseleistungen und von Pauschalreisen je nach Art der vermittelten Reiseleistung gliedern sich diese Vermittlungsbedingungen in 3 Abschnitte.
Die ausschließlichen Regelungen für die Vermittlung
A) einer einzelnen Reiseleistung oder mehreren Reiseleistungen einer einzigen Art von Reiseleistung finden Sie in Abschnitt A dieser Ge-schäftsbedingungen
B) von verbundenen Reiseleistungen finden Sie in Abschnitt B dieser Geschäftsbedingungen
C) einer Pauschalreise finden Sie in Abschnitt C dieser Geschäftsbe-dingungen.
Abschnitt A: Regelungen bei der Vermittlung einer einzelnen Reise-leistung oder mehrerer Reiseleistungen einer einzigen Art von Rei-seleistung
Die Vorschriften dieses Abschnitt A über die Vermittlung einer einzelnen Reiseleistung oder mehreren Reiseleistungen einer einzigen Art von Rei-seleistung im Sinne von § 651a Abs. 3 Satz 1 BGB gelten ausschließlich, wenn die vermittelte Reiseleistung weder Teil von verbundenen Rei-seleistungen nach Abschnitt B noch Teil einer Pauschalreise nach Abschnitt C sind. In diesem Fall ist keine Information des Kunden mit-tels eines Formblattes gesetzlich vorgeschrieben.
1. Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften, Hinweis zum Nicht-bestehen bestimmter Widerrufsrechte
1.1. Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch SR kommt zwischen dem Kunden und SR der Vertrag über die Vermittlung von Reiseleistungen zustande. Auftrag und Annahme bedürfen keiner bestimmten Form.
1.2. Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erteilt, so bestätigt SR den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der An-nahme des Vermittlungsauftrags dar.
1.3. Bei Vermittlungsaufträgen im elektronischen Geschäftsverkehr gilt für den Vertragsschluss:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der ent-sprechenden Anwendung von SR erläutert.
b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entspre-chende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung des Vertrags angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
d) Soweit der Vertragstext von SR im Onlinebuchungssystem gespei-chert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späte-ren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig bu-chen“ bietet der Kunde SR den Abschluss des Vermittlungsvertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde 3 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.
f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermittlungsauftrags dar.
g) Die Übermittlung des Vermittlungsauftrags durch Betätigung des But-tons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Vermittlungsvertrages oder des vermit-telten Vertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. SR ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.
h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Auftragsbestätigung von SR beim Kunden zu Stande.
1.4. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und von SR er-geben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen ent-gegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarun-gen, diesen Geschäftsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäfts-besorgung.
1.5. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertrags-partner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere – soweit wirksam vereinbart – dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen. Ohne besondere Vereinba-rung oder ohne besonderen Hinweis gelten bei Beförderungsleistungen die auf gesetzlicher Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund internationaler Übereinkommen erlassenen Beförde-rungsbedingungen und Tarifbestimmungen.
1.6.
SR weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB), auch wenn der Dienstleistungs-vertrag im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb von Geschäftsräu-men geschlossen wurde, kein Widerrufsrecht besteht. Die übrigen ge-setzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben davon unberührt.
2. Allgemeine Vertragspflichten von SR, Auskünfte, Hinweise
2.1. Auf Basis dieser Vermittlungsbedingungen wird der Kunde bestmög-lich beraten. Auf Wunsch wird dann die Buchungsanfrage beim Leis-tungserbringer durch SR vorgenommen. Zur Leistungspflicht gehört nach Bestätigung durch den Leistungserbringer die Übergabe der Unter-lagen über die vermittelte(n) Reiseleistung(en). Dies gilt nicht, wenn ver-einbart wurde, dass der Leistungserbringer die Unterlagen dem Kunden direkt übermittelt.
2.2. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet SR im Rah-men des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet SR gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Aus-kunftsvertrag abgeschlossen wurde. Insbesondere bei Auskünften zu Einreisebestimmungen etc. wird der Kunde darauf hingewiesen, dass der Kunde für die Vollständigkeit und Gültigkeit seiner Reisepapiere ver-antwortlich ist. Dies gilt auch, soweit SR entgeltlich oder unentgeltlich die Registrierung in elektronischen Systemen als Voraussetzung für eine Ein- oder Durchreiseerlaubnis (z.B. ESTA etc.) für bestimmte Länder für den Kunden übernommen hat; SR weist den Kunden darauf hin, dass die elektronische Einreiseerlaubnis nicht die endgültige Einreisegeneh-migung durch die Grenzbehörden des jeweiligen Landes ersetzt.
2.3. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist SR nicht verpflichtet, Visa oder sonstige zur Inanspruchnahme der Reiseleistung notwendige Reisedo-kumente für den Kunden zu besorgen; soweit SR einen Auftrag zur Be-schaffung annimmt, hat der Kunde die geltenden Serviceentgelte und voraussichtlichen Drittauslagen mit Auftragserteilung zu bezahlen. SR haftet nicht für die Erteilung von Visa und sonstigen Dokumenten und nicht für den rechtzeitigen Zugang; dies gilt nicht, wenn die für die Nich-terteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände von SR schuldhaft verursacht oder mitverursacht worden sind.
2.4. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist SR nicht verpflichtet, den je-weils günstigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten. Vertragliche Verpflichtungen von SR im Rahmen von ihm abgegebener „Bestpreis-Garantien“ bleiben hiervon unberührt.
2.5. Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt SR bezüglich Aus-künften zu Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der Reiseleistung keine Garantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der vom Ver-mittler zu vermittelnden Leistungen keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser Vorschrift.
2.6. Sonderwünsche nimmt SR nur zur Weiterleitung an den zu vermit-telnden Leistungserbringer entgegen. Soweit etwas anderes nicht aus-drücklich vereinbart ist, hat SR für die Erfüllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht Bedingung oder Vertragsgrund-lage für den Vermittlungsauftrag oder für die vom Vermittler an den Leis-tungserbringer zu übermittelnde Buchungserklärung des Kunden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung des Leistungserbringers zum Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen des Leistungserbringers werden.
3. Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen
3.1. Sowohl den Kunden, wie auch SR trifft die Pflicht, Vertrags- und sonstige Unterlagen des vermittelten Leistungserbringers über die Rei-seleistungen, die dem Kunden durch SR ausgehändigt wurden, insbe-sondere Buchungsbestätigungen, Hotelgutscheine, Eintrittskarten, Ver-sicherungsscheine und sonstige Unterlagen über die vermittelten Reise-leistungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen.
3.2. Soweit Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen dem Kun-den nicht direkt vom vermittelten Leistungserbringer übermittelt werden, erfolgt die Aushändigung durch SR durch Übergabe im Geschäftslokal von SR oder nach Wahl von SR durch postalischen oder elektronischen Versand.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden gegenüber SR
4.1. Der Kunde hat für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermitt-lungstätigkeit von SR nach deren Feststellung unverzüglich an SR mit-zuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Aus-künfte und Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen, sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vor-genommene Buchungen oder Reservierungen).
4.2. Erfolgt keine Anzeige nach Ziff. 4.1 durch den Kunden, so gilt:
a) Unterbleibt die Anzeige des Kunden nach Ziff. 4.1 unverschuldet, ent-fallen seine Ansprüche nicht.
b) Ansprüche des Kunden an SR entfallen insoweit, als SR nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit SR nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden SR die Möglichkeit zur Behebung des Man-gels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zu-satzbuchung oder Stornierung mit dem vermittelten Leistungserbringer ermöglicht hätte.
c) Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Anzeige nach Ziff. 4.1 entfallen nicht
◼ bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverlet-zung von SR oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehil-fen von SR resultieren
◼ bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vor-sätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von SR oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von SR beruhen
◼ bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ord-nungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertrags-zwecks gefährdet.
Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt.
4.3. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer bleibt von Ziffer 4 unberührt.
4.4. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, SR auf be-sondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachge-fragten Reiseleistungen vor Auswahl und Buchung hinzuweisen.
4.5. Sofern der Kunde eine Emailadresse zur Kommunikation angibt, stimmt der Kunde einer Emailkorrespondenz, die von SR transportver-schlüsselt wird, zu und verpflichtet sich, seinen Posteingang (einschl. ei-nes evtl. vorhandenen SPAM-Filters) regelmäßig auf Eingänge zu über-prüfen.
5. Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso
5.1. SR ist berechtigt, Zahlungen entsprechend den Leistungs- und Zah-lungsbestimmungen der vermittelten Leistungserbringer zu verlangen, soweit diese wirksam zwischen dem Leistungserbringer und dem Kun-den vereinbart sind und rechtswirksame Zahlungsbestimmungen enthal-ten.
5.2. Zahlungsansprüche gegenüber dem Kunden kann SR, soweit dies den Vereinbarungen zwischen SR und dem Leistungserbringer ent-spricht, als dessen Inkassobevollmächtigter geltend machen, jedoch auch aus eigenem Recht auf Grundlage der gesetzlichen Vorschuss-pflicht des Kunden als Auftraggeber gemäß § 669 BGB.
5.3. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Leistungserbrin-gers.
5.4. Der Kunde kann eigenen Zahlungsansprüchen von SR nicht im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, dass der Kunde Ansprüche gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer, ins-besondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Vertrages oder aufgrund Rücktrittes vom vermittelten Vertrag, hat. Dies gilt nicht, wenn für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten von SR ursächlich oder mitursächlich geworden ist oder SR aus anderen Gründen gegenüber dem Kunden für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet.
6. Pflichten von SR bei Reklamationen des Kunden gegenüber den vermittelten Leistungserbringern
6.1. Ansprüche müssen gegenüber den vermittelten Leistungserbringern innerhalb bestimmter Fristen, die sich aus Gesetz oder vertraglichen Ver-einbarungen ergeben können, geltend gemacht werden. Im Regelfall werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber SR ge-wahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleis-tung Ansprüche sowohl gegenüber SR als auch gegenüber dem Leis-tungserbringer geltend machen will.
6.2. Bei Reklamationen oder sonstiger Geltendmachung von Ansprü-chen gegenüber den vermittelten Leistungserbringern beschränkt sich die Pflicht von SR auf die Erteilung der erforderlichen und bekannten In-formationen und Unterlagen, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der vermittelten Leistungserbringer.
6.3. Übernimmt SR – auch ohne hierzu verpflichtet zu sein – die Weiter-leitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet SR für den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger nur bei von ihm selbst vor-sätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis.
6.4. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber den vermit-telten Leistungserbringern besteht keine Pflicht von SR zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.
7. Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Reiseleistungen
7.1. SR weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisi-kos bei Stornierungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskostenver-sicherung bei Buchung abzuschließen.
7.2. Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserück-trittskostenversicherung üblicherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der dem Reisenden durch einen – auch unverschuldeten – Ab-bruch der Inanspruchnahme der Reiseleistungen nach deren Antritt ent-stehen kann. Eine Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen.
7.3. Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Versicherungsbedingungen der vermittelten Rei-seversicherungen besondere Vertragsbedingungen und / oder Mitwir-kungspflichten des Kunden enthalten können, insbesondere Haftungs-ausschlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), Fristen für die Schadensan-zeige und Selbstbehalte. SR haftet nicht, soweit er keine Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat und der vermittelte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbe-dingungen ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden hat.
8. Stellung und Pflichten von SR im Zusammenhang mit der Ver-mittlung von Flugbeförderungsleistungen
8.1. Entsprechend der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen ist SR verpflich-tet, den Fluggast bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausfüh-rende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird SR ihm die vom vermit-telten Unternehmen vorliegenden Informationen über diejenige Flugge-sellschaft übermitteln, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird der Kunde unverzüglich über den Wechsel unterrichtet. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften ist über die In-ternetseiten http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/in-dex_de.htm und www.lba.de abrufbar und kann dem Kunden auf Verlan-gen in den Geschäftsräumen des Vermittlers ausgehändigt werden.
8.2. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Flugge-sellschaft gelten – soweit jeweils anwendbar – die gesetzlichen Bestim-mungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes, des Warschauer und Montrealer Übereinkommens und unmittelbar, wie inländische gesetzli-che Bestimmungen,
◼ die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu Flugpassagierrechten
◼ die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemein-schaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemein-schaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die Unter-richtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens
◼ die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität
8.3. Dem Kunden wird dringend empfohlen, sich über seine Rechte als Fluggast, z.B. durch die Aushänge in den Flughäfen, durch die Informa-tionen des ausführenden Luftfahrtunternehmens oder durch oder die In-formationsblätter des Luftfahrtbundesamts unter www.lba.de zu informie-ren.
9. Vergütung von SR; Serviceentgelte
9.1. Für die Preise und die Serviceentgelte bei der Vermittlung der Rei-seleistungen nach diesen Vermittlungsbedingungen gilt:
9.2. Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise der vermittel-ten Leistungsträger enthalten keine oder nicht auskömmliche Provisio-nen für SR.
9.3. Die Vergütung von SR im Rahmen dieser entgeltlichen Geschäfts-besorgungs- und Vermittlungstätigkeit erfolgt demnach teilweise aus-schließlich durch vom Kunden zu bezahlende gesonderte Serviceent-gelte.
9.4. Das entsprechende Serviceentgelt für die jeweilige Tätigkeit der SR ist der aktuell gültigen Entgeltliste zu entnehmen, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.
9.5. Ist eine Vereinbarung zur Höhe eines entsprechenden Serviceent-gelts nicht getroffen worden, schuldet der Kunde an SR eine Vergütung nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. es besteht eine Pflicht zur Bezahlung einer üblichen Vergütung durch den Auftraggeber.
9.6. Die Serviceentgelte für die Vermittlung von Reiseleistungen und für sonstige Tätigkeiten im Auftrag des Kunden werden durch deutlich sicht-baren Aushang von Preislisten in den Geschäftsräumen des Vermittlers und/ oder einem entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Hinweis des Vermittlers hierauf erfolgen.
9.7. Der Anspruch des Vermittlers auf Serviceentgelte bleibt auch bei Leistungsstörungen oder Änderungen, insbesondere Umbuchung, Na-menswechsel, Rücktritt, Stornierung, Annullierung, oder Kündigung des vermittelten Vertrages durch den Leistungserbringer oder den Kunden bestehen. Dies gilt nicht, soweit sich ein Anspruch auf Rückerstattung des Kunden aufgrund eines Schadensersatzanspruchs des Kunden we-gen Mängeln der Beratungs- oder Vermittlungstätigkeit des Vermittlers aus vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüchen ergibt.
10. Wertgutscheine von SR
10.1. SR bietet den Kunden Wertgutscheine (zum Verschenken oder für vergleichbare Anlässe) in einem frei wählbaren Betrag zum Kauf an. Der Gutschein kann auf alle Leistungen bei SR eingelöst werden, d.h. sowohl auf eigene Serviceleistungen als auch auf vermittelten Reiseleistungen.
10.2. Eine Barauszahlung des Gutscheins oder Teilwertes ist ausge-schlossen. Im Falle von Rückerstattungen auf Leistungen, die mit dem Gutschein ganz oder teilweise bezahlt wurden, wird der Rückerstattungs-wert dem ursprünglichen Gutschein bis maximal zum Gesamtwert des ursprünglichen Gutscheins wiedergutgeschrieben.
10.3. Es gilt die allgemeine Verjährung.
11. Haftung von SR
11.1. Soweit SR eine entsprechende weitergehende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet SR nur für ordnungsgemäße Erfüllung der Vermittlerpflichten. Diese Vermittlerpflichten schließen insbesondere die rechtswirksame Übermittlung des Angebots auf Abschluss des Vertrages mit den zu ver-mittelnden Leistungserbringern sowie im Falle der Annahme des Ver-tragsangebots durch die zu vermittelnden Leistungserbringer die Über-mittlung der Vertragsbestätigung im Namen und auf Rechnung des ver-mittelten Leistungserbringers, ein.
11.2. SR haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem Kunden im Zu-sammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Dies gilt nicht bei einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung oder Zusiche-rung von SR, insbesondere, wenn diese von der Leistungsbeschreibung des Leistungserbringers erheblich abweicht.
11.3. Eine etwaige eigene Haftung von SR aus der schuldhaften Verlet-zung von Vermittlerpflichten bleibt unberührt.
12.
Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)
12.1. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist SR nicht verpflichtet, den Kunden über etwaige allgemeingültige Regelungen am Bestimmungsort der Reiseleistung im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus) zu informieren.
12.2. Die Parteien sind sich einig, dass die vermittelten Reiseleistungen durch die jeweilig vermittelten Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden be-hördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
12.3. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der vermittelten Leistungs-erbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen den ver-mittelten Leistungsträger unverzüglich zu verständigen.
13. Datenschutz; Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Ge-richtsstand
13.1.
Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung ei-nes Vermittlungsauftrages werden von SR Daten im Rahmen der ge-setzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert, verarbeitet und an die vermittelten Anbieter von Reiseleistungen weitergegeben. Mehr zu Ih-ren Rechten in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten erfahren Sie in der Datenschutzerklärung unter https://www.scharf-reisen.com/da-tenschutzerklaerung/.
13.2. SR weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeile-gung darauf hin, dass SR nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbei-legung teilnimmt. Sofern und soweit eine Verbraucherstreitbeilegung zu-künftig für SR verpflichtend würde, informiert SR die dementsprechend betroffenen Verbraucher hierüber in geeigneter Form.
13.3. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisen-den und SR die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts verein-bart. Solche Kunden/Reisende können SR ausschließlich an deren Sitz verklagen.
13.4. Für Klagen von SR gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des ver-mittelten Vertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder ge-wöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von SR vereinbart.
Abschnitt B: Regelungen bei der Vermittlung von verbundenen Rei-seleistungen gem. § 651w BGB
Die Regelungen dieses Abschnitts B über die Vermittlung von verbun-denen Reiseleistungen gelten ausschließlich, wenn SR das Formblatt über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen aushändigt. In diesem Formblatt wird der Kunde darüber informiert, dass mit Buchung einer weiteren Reiseleistung beim Vermittler keine Pauschalreise ge-bucht wird, jedoch mit Vertragsschluss des zweiten Vertrags verbundene Reiseleistungen entstehen.
1. Zahlungen auf verbundene Reiseleistungen
1.1. SR darf Zahlungen des Reisenden auf Vergütungen für Reiseleis-tungen nur entgegennehmen, wenn SR sichergestellt hat, dass diese dem Reisenden erstattet werden, soweit Reiseleistungen von SR selbst zu erbringen sind oder Entgeltforderungen vermittelter Leistungserbrin-ger noch zu erfüllen sind und im Fall der Zahlungsunfähigkeit von SR
a) Reiseleistungen ausfallen oder
b) der Reisende im Hinblick auf erbrachte Reiseleistungen Zahlungsauf-forderungen nicht befriedigter vermittelter Leistungserbringer nach-kommt.
1.2. Diese Sicherstellung leistet SR bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen durch Abschluss einer Insolvenzversicherung gem. § 651w Abs. 3 BGB unter Nennung des Namens und der Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und in hervorgehobener Weise und Übergabe eines entsprechenden Sicherungsscheines für alle Zahlungen des Kunden an SR verbundener Reiseleistungen, soweit der Kunde nicht direkt an den vermittelten Leistungserbringer der verbunde-nen Reiseleistung leistet.
2. Verweis auf die zusätzliche Geltung von Regelungen in Abschnitt A
2.1 Darüber hinaus gelten für die Vermittlung von verbundenen Rei-seleistungen die nachfolgend genannten Ziffern des Abschnitts A dieser Geschäftsbedingungen: 1.1; 1.2; 1.3;1.5; 1.6 2; 3; 4; 6; 7; 8; 9; 10;;11.1,11.2; 12; 13.
2.2. Ziffer 1.4. des Abschnitts A gilt mit der Maßgabe, dass sich die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Falle der Vermittlung von verbun-denen Reiseleistungen zusätzlich aus den gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB und der Artikel 250 und 251 des EGBGB ergeben.
2.3 Ziffer 5 des Abschnitts A gilt nur unter der Maßgabe, dass SR seine Verpflichtung aus Ziffer 1 dieses Abschnitts B zur Sicherstellung der Zah-lungen erfüllt hat.
2.3. Ziffer 11.3. des Abschnitts A gilt mit der Maßgabe, dass auch die Haftung nach § 651x BGB von den Bestimmungen in 11.1 f. unberührt bleibt.
Abschnitt C: Regelungen für die Reisevermittlung von Pauschalrei-sen gem. § 651v BGB durch SR
Die Regelungen dieses Abschnitts C über die Vermittlung von Pau-schalreiseverträgen („Reisevermittlung“) gemäß § 651v BGB gelten aus-schließlich, wenn der Reisevermittler das Formblatt über Pauschalreisen aushändigt. In dem Formblatt ist der vermittelte Reiseveranstalter als verantwortliches Unternehmen für die Erbringung der Pauschalreise aus-gewiesen.
1. Zahlungen des Kunden / Reisenden auf Pauschalreisen
1.1 SR und der vermittelte Reiseveranstalter dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder anneh-men, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag des Reise-veranstalters besteht und dem Kunden der Sicherungsschein des Reise-veranstalters mit Namen und Kontaktdaten des Absicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde.
2. Erklärungen des Kunden / Reisenden
SR gilt als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden/Reisenden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. SR wird den Reiseveranstalter unverzüglich von solchen Erklärungen des Reisenden in Kenntnis set-zen. SR empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber dem Reiseveranstalter oder der Kontaktstelle des Reiseveranstalters zu er-klären.
3. Verweis auf die zusätzliche Geltung von Regelungen in Abschnitt A
3.1 Darüber hinaus gelten für die Reisevermittlung von Pauschal-reisen die nachfolgend genannten Ziffern des Abschnitts A dieser Geschäftsbedingungen: 1.1;1.2; 1.4; 2.1; 2.3; 2.4; 3.1; 4.1; 4.4; 6.4; 7; 8.1,8.2;10.
3.2 Ziffer 1.3 des Abschnitts A gilt mit der Maßgabe, dass sich die ge-genseitigen Rechte und Pflichten im Falle der Vermittlung von Pauschal-reisen zusätzlich aus den gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a-y BGB und der Artikel 250 und 251 des EGBGB ergeben.
3.3 Ziffer 1.6 des Abschnitt A gilt mit der Maßgabe, dass nach den ge-setzlichen Vorschriften (§ 312 Abs. 7 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Te-lefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) ab-geschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rück-trittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Ge-schäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Ver-handlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorherge-hende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
3.4.Ziffer 2.2. des Abschnitts A gilt nur, soweit Informationen betroffen sind, zu deren Angabe der Reisevermittler nicht nach § 651v Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 250 § 1 bis 3 EGBGB verpflichtet ist.
3.5 Ziffer 3.2 des Abschnitts A gilt nur, soweit der Kunde nicht An-spruch auf eine Reisebestätigung in Papierform gemäß Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat.
3.6 Ziffer 8.3 des Abschnitts A gilt mit der Maßgabe, dass auch die Haftung nach § 651x BGB von den Bestimmungen in 8.1 f. unberührt bleibt.
3.7 Ziffer 9 des Abschnitts A gilt mit der Maßgabe, dass die Rechte des Pauschalreisekunden aus § 651i BGB unberührt bleiben.

© Diese Vermittlerbedingungen sind urheberrechtlich geschützt;
TourLaw – Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2025
Vermittler der Reiseleistungen ist:
Scharf Omnibus & Reisebüro OHG
An der Erdingerstr 1-2
85447 Fraunberg
Telefon +49812297500
erding@scharf-reisen.com
Stand dieser Fassung: Juli 2025

 

Für unsere Leistungen erlauben wir uns folgende Entgelte zu berechnen:
Vermittlungsentgelt
Flugticket je Ticket 10% des Flugpreises mind. 40€ max. 100€*
Umbuchung/Stornierung je Ticket 30€ ** Durchführung Sitzplatzreservierung Pro Person/Strecke 5€ **
Online Check in Pro Person/Strecke 5€ **
Eintrittskarten von Drittanbietern je Buchung 10€
*Inkl. Anfallender Gebühren der Veranstalter/Airlines **zzgl. Anfallender Gebühren der Veranstalter/Airlines