Die allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Reisebedingungen für Reiseverträge von Bus- und Gruppenreiseveranstaltern

Sehr geehrte Kunden und Reisende,

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Scharf OHG, nachfolgend „Scharf“ abgekürzt, zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 – 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1. Der Reisevertrag soll schriftlich mit den Formularen des Reiseveranstalters (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche geschlossen werden. Bei Vertragsschluss oder unverzüglich danach ist dem Reisenden die vollständige Reisebestätigung auszuhändigen. Dazu ist der Reiseveranstalter bei kurzfristigen Buchungen weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn nicht verpflichtet. Ziff.1.1. gilt auch für elektronische Reiseanmeldungen, deren Zugang wir als Veranstalter Ihnen unverzüglich elektronisch bestätigen. 1.2. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Tage, bei Reiseanmeldung per Fax, E-Mail und SMS 5 Tage, gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch den Veranstalter bestätigt. Kurzfristige Buchungen zwei Wochen vor Reisebeginn und kürzer führen durch die sofortige Bestätigung bzw. durch die Zulassung zur Reise zum Vertragsschluss. 1.3. Bei Onlinebuchungen bietet der Reisende dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrags durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ verbindlich an. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elek tronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung). Im Übrigen sind die Hinweise für Buchung und Reisebestätigung auf der Internetseite maßgeblich. 1.4. Telefonisch nimmt der Veranstalter, worauf der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist, lediglich verbindliche Reservierungen vor. Danach soll der Reisevertrag nach Ziff. 1.1. geschlossen werden. 1.5. Eine von der Reiseanmeldung abweichende Reisebestätigung ist ein neuer Vertragsantrag, an den der Veranstalter 10 Tage gebunden ist und den der Reisende innerhalb dieser Frist annehmen kann.

2. Vermittelte Leistungen

Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (Besuch von Veranstaltungen etc.) ist der Veranstalter lediglich Reisevermittler. Bei Reisevermittlungen ist eine vertragliche Haftung als Vermittler ausgeschlossen, soweit nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt. Der Veranstalter als Vermittler haftet insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Für den Vertragsschluss gelten die Bestimmungen der Ziffer 1. sinngemäß.

3. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten

3.1. Der Veranstalter unterrichtet grundsätzlich nur die Staatsangehörigen eines EU-Staates, in dem die Reise angeboten wird, über die jeweils erforderlichen Einreisedokumente wie z. B. Pass und Visum (einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente) und gesundheitspolizeilichen Formalitäten (Impfungen etc.) durch den dem Reisenden überlassenen Prospekt oder vor Buchung bzw. vor Reisebeginn (einschließlich zwischenzeitlich eingetretener Änderungen). 3.2. Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Ziff. 3.1. hat der Reisende selbst die Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen, sofern sich der Veranstalter nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat. 3.3. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für den Reisebeginn nicht angetreten werden, so ist der Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist (z.B. kein gültiges Visum oder fehlende Impfung). Insofern gilt Ziff. 9. (Rücktritt) entsprechend.

4. Zahlungen

4.1. Sämtliche Zahlungen (Anzahlung bzw. Restzahlung) des Reisenden sind nur nach Aushändigung des Sicherungsscheines zu leisten. Kein Sicherungsschein ist erforderlich, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75 EURO nicht übersteigt. 4.2. Nach Abschluss des Reisevertrages sind 20 % des Reisepreises zu zahlen. 4.3. Der Restbetrag ist auf Anforderung frühestens drei Wochen – bei Reisen mit einer Mindestteilnehmerzahl nach Ziff. 13. allerdings frühestens zwei Wochen – vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z.B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein), zu zahlen. 4.4. Vertragsabschlüsse zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen (z.B. Hotelgutschein oder Beförderungsschein).

5. Leistungen

5.1. Prospekt- und Katalogangaben sind für den Veranstalter grundsätzlich bindend. Hat sich der Veranstalter im Prospekt ausdrücklich Änderungen der Angaben und der Preise (siehe Prospekt/ Katalog) vorbehalten, so kann der Veranstalter vor Vertragsschluss eine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben erklären, wenn er den Reisenden vor Reiseanmeldung hierüber informiert. 5.2. Die vertraglichen Leistungen richten sich, abgesehen von Ziff. 5.1., nach der bei Vertragsschluss maßgeblichen Leistungsbeschreibung (Prospekt/ Katalog) sowie den weiteren Vereinbarungen, insbesondere nach der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung.

6. Preisänderungen

6.1. Der Veranstalter kann vier Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5 % des Gesamtreisepreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret eintretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt. 6.2. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine nach Ziffer 6.1. zulässige Preisänderung hat der Veranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund zu erklären. 6.3. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des Gesamtreisepreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. 6.4. Die Rechte nach Ziffer 6.3. hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.

7. Leistungsänderungen

7.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom Reisevertrag, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig. Sie sind aber nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. 7.2. Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Veranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund zu erklären. 7.3. Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. 7.4. Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbesondere Minderung, Schadensersatz) unberührt.

8. Ersatzreisende

Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen und der Veranstalter der Teilnahme nicht aus diesen Gründen widerspricht. Der Reisende und der Dritte haften dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten, regelmäßig pauschaliert, auf 15 EURO.

9. Rücktritt des Kunden – Nichtantritt der Reise

9.1. Nach dem jederzeit vor Reisebeginn möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen ausgehend vom Gesamtreisepreis je nach Reiseart und Rückrittszeitpunkt vor Reisebeginn zu zahlen:

Busreisen bis   42 Tage vor Reisebeginn 20 %

41-22 Tage vor Reisebeginn 30 %

21-14 Tage vor Reisebeginn 50 %

13-7  Tage vor Reisebeginn 75 %

ab 6. Tag vor Reisebeginn 80 %

Bei Nichtantritt 90 %

9.2. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter oder bei der Buchungsstelle. Dem Reisenden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen. 9.3. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei. 9.4. Auf den Nichtantritt der Reise werden die Ziff. 9.1. – 9.3. entsprechend angewandt.

10. Umbuchungen und Änderungen auf Verlangen des Reisenden

Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann der Reiseveranstalter bei Vornahme entsprechender Umbuchungen etc. ein Bearbeitungsentgelt pauschaliert 15 EURO verlangen, soweit er nach entsprechender ausdrücklicher Information des Reisenden nicht ein höheres Bearbeitungsentgelt oder eine höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von dem Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.

11. Reiseabbruch

Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z.B. Krankheit), so ist der Veranstalter verpflichtet, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse aus der Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen zu erreichen. Das gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

12. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden – Mitwirkungspflichten

12.1. Der Veranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Veranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt. 12.2. Der Reisende soll die ihm zumutbaren Schritte (z. B. Information des Veranstalters) unternehmen, um drohende ungewöhnlich hohe Schäden abzuwenden oder gering zu halten.

13. Mindestteilnehmerzahl

13.1. Ist in der Beschreibung der Reise (Prospekt/Katalog) ausdrücklich und in der Reisebestätigung auf eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittserklärungsfrist (spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn) hingewiesen und wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so kann der Veranstalter erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird. 13.2. Der Veranstalter wird dem Reisenden die Erklärung nach Ziffer 13.1. unverzüglich nach Kenntnis der nichterreichten Teilnehmerzahl, spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn zugehen lassen. 13.3. Der Reisende kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. 13.4. Der Reisende hat sein Recht nach Ziffer 13.3. unverzüglich nach Zugang der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen. 13.5. Macht der Reisende nicht von seinem Recht nach Ziffer 13.3. Gebrauch, so ist der vom Reisenden gezahlte Betrag unverzüglich zurückzuerstatten.

14. Kündigung infolge höherer Gewalt

14.1. Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Umstände berechtigen beide Teile nach § 651 j Abs. 1 BGB zur Kündigung des Reisevertrages. 14.2. Entschädigungen und Abrechnungen ergeben sich aus § 651 j Abs. 2 BGB. 14.3. Der Veranstalter ist im Kündigungsfall zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. In jedem Fall hat er die zur Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. 14.4. Informationspflichten des Veranstalters im Übrigen bleiben unberührt.

15. Reisemängel, Obliegenheiten des Reisenden, Rechte des Reisenden

15.1. Bei nicht vertragsgemäßen Reiseleistungen kann der Reisende Abhilfe (Mangelbeseitigung oder gleichwertige Ersatzleistung) verlangen. 15.2. Reisemängel sind dem Reiseleiter oder bei dessen Nichterreichbarkeit bzw. Fehlen beim Veranstalter direkt anzuzeigen, soweit dies dem Reisenden nicht wegen erheblicher Schwierigkeiten unzumutbar ist (Telefon- und Faxnummern ergeben sich aus den Reiseunterlagen). Bei schuldhaftem Unterlassen der Mängelanzeige stehen dem Reisenden keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu. 15.3. Der Reisende kann selbst zur Abhilfe schreiten, wenn die Reise einen Mangel oder Mängel aufweist, er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe setzt und der Veranstalter bis zum Ablauf dieser Frist nicht für Abhilfe (vgl. Ziff. 15.1.) sorgt. Der Reisende kann dann Ersatz seiner erforderlichen Aufwendungen verlangen. Keine Fristsetzung ist bei Verweigerung der Abhilfe, bei besonderem Interesse des Reisenden an sofortiger Selbsthilfe erforderlich, ferner bei unverhältnismäßigem Aufwand des Veranstalters. 15.4.1. Der Reisende kann den Reisevertrag kündigen, wenn die Reise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt ist, er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe setzt und diese Frist nutzlos verstreicht. Die Fristsetzung ist nicht erforderlich bei Unmöglichkeit der Abhilfe, Abhilfeverweigerung, wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist oder wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem und für den Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. 15.4.2. Bei berechtigter Kündigung kann der Veranstalter für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen nur eine Entschädigung verlangen (Berechnung nach § 651 e) Abs. 3 BGB). Bei wertlosen („kein Interesse“ des Reisenden) erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen bestehen keine Entschädigungsansprüche. 15.4.3. Der Veranstalter hat nach Kündigung die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, für die Rückbeförderung zu sorgen und die Mehrkosten zu tragen, wenn die Beförderung Bestandteil des Reisevertrages ist. 15.5. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat.

16. Haftungsbeschränkung

16.1. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, 16.1.1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder 16.1.2. soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 16.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Veranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen. 16.3. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis 4000 EURO. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise.

17. Ausschlussfrist und Verjährung

17.1. Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung nach den §§ 651 c bis 651 f BGB – ausgenommen Körperschäden – hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen, sofern nicht die Frist ohne eigenes Verschulden nicht eingehalten werden konnte. 17.2. Ansprüche des Reisenden im Sinne der Ziffer 17.1. – ausgenommen Körperschäden – verjähren grundsätzlich in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Die Verjährungsfrist von einem Jahr beginnt nicht vor Mitteilung eines Mangels an den Veranstalter durch den Reisenden. Bei grobem „eigenem“ Verschulden sowie bei Arglist verjähren die in Ziffer 17.1. betroffenen Ansprüche in drei Jahren.

Informationen zur Datenverarbeitung i.S.d. Art. 13 DSGVO

1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung   Ihre Personenbezogenen Daten wurden erhoben und verarbeitet, um Ihre Buchung durchführen zu können. Je nach Reise kann es sein, dass ein Teil Ihrer Daten an Dritte weitergegeben werden muss. 2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist die Erfüllung unseres Dienstleistungsauftrags, welchen Sie bei Buchungsbestätigung mit der Firma Scharf OHG abschließen Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. 3. Zweck der Datenverarbeitung Die Erhebung der Daten dient zur Erfüllung der vertraglichen-/ vorvertraglichen Maßnahmen sowie der Direktwerbung. 4. Dauer der Speicherung Die Daten werden nach der Buchung in unserem Kundenstamm auf unbestimmte Zeit gespeichert. Eine Löschung des gesamten Datenstamms ist erst nach einer Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren möglich. 5. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit Die Erfassung der Daten zur Erfüllung der vertraglichen-/ vorvertraglichen Maßnahme ist zwingend erforderlich. Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch ein zu legen. Wenden Sie sich hierzu bitte an unseren Datenschutzbeauftragten.

Ausführliche Informationen zu unserer Datenverarbeitung sowie Ihren Rechten finden Sie online auf www.scharf-reisen.de/de/Datenschutz oder auch gerne telefonisch. Stand 1. 11. 2018

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© Urheberrechtlich geschützt: Noll & Hütten Rechtsanwälte,
Stuttgart | München, 2017
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Reiseveranstalter ist:

Scharf OHG
Klausenstraße 3
D-85447 Maria Thalheim
Telefon: +49 (0)8122 – 97500
E-Mail:  info@scharf-reisen.de
Geschäftsführung: Andreas Scharf, Martin Scharf
Umsatzsteuer-ID-Nr.: DE 258084946
Registereintragung: HRA Nr. 55015  Registergericht München

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen als Reisevermittler und zur Nutzung dieser Website

 Geschäftsbedingungen für die Reisevermittlung der Scharf OHG

Sehr geehrter Kunde,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler zu Stande kommenden Reisevermittlungsvertrages. Sie ergänzen die auf den Reisever-mittlungsvertrag anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und füllen diese aus.

 
1. Vertragsschluss, Anzuwendendes Recht

1.1 Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch den Reisevermittler kommt zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler der Reisevermittlungsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag zu¬stande. Auftrag und Annahme bedürfen keiner bestimmten Form und können auch schlüssig erklärt werden.
1.2 Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erteilt, so bestätigt der Reisevermittler den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermittlungsauftrags dar. Internetangebote des Reisevermittlers sind keine Angebote im rechtlichen Sinne eines verbindlichen Vertragsangebots.
1.3 Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und des Reisevermittlers ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall (insbesondere zu Art und Umfang des Vermittlungsauftrags) vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Reisevermittlungsbedin-gungen und den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesor-gung.
1.4 Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gel-ten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere – soweit wirksam vereinbart – dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen. Bei Flug- und Bahnbeförderungsleistungen gelten ohne beson-dere Vereinbarung oder besonderen Hinweis auf gesetzlicher Grundlage die von der zuständigen Verkehrs-behörde oder aufgrund internationaler Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarife beispielsweise Allgemeine Beförderungsbedingungen (ABB), Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn und des Tarifverzeichnisses für den Personenverkehr.
1.5 Für die Vermittlung von einzelnen aufeinander abgestimmten Leistungen verschiedener Anbieter gilt:
a) Wird der Reisevermittler vom Kunden beauftragt, verschiedene Reiseleistungen bei verschiedenen Leis-tungsträgern zu buchen, so kommt hierdurch ein Reisevertrag mit dem Reisevermittler nicht zustande, auch wenn die einzelnen Leistungen zu getrennt ausgewiesenen Einzelpreisen auf einer gemeinsamen Rechnung im Rahmen des Agenturinkasso durch den Reisevermittler zusammengefasst werden.
b) Der Reisevermittler ist ausschließlich Vermittler hinsichtlich jeder einzelnen Reiseleistung. Ziffer 11.3 gilt entsprechend.
c) Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihm aus der Aufteilung seiner Reiseleistungen auf verschiedene Leistungsträger auch Nachteile erwachsen können. So kann bei einer Aufteilung der gewünsch-ten Leistungen auf verschiedene Leistungsträger der Fall eintreten, dass kein Leistungsträger als Reisever-anstalter im Sinne des Reisevertragsrechtes anzusehen ist und somit dem Kunden für die gesamten Leistun-gen bzw. für einzelne Leistungen kein Sicherungsschein von den Leistungsträgern ausgehändigt wird. Der Kunde hat in diesem Falle also keine Absicherung gegen die Insolvenz des jeweiligen Leistungsträgers.
d) Die vorstehenden Bestimmungen unter Ziffer 1.5 gelten nicht, soweit der Reisevermittler nach den Grundsätzen des § 651 a Abs. 2 BGB bezüglich der dem Kunden angebotenen bzw. von diesem gebuchten Leistungen den Anschein erweckt, vertraglich vorgesehene Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu er-bringen.

2. Allgemeine Vertragspflichten des Reisevermittlers, Auskünfte, Hinweise

2.1 Die vertragliche Leistungspflicht des Reisevermittlers besteht, nach Maßgabe dieser Vermittlungsbe-dingungen, in der Vornahme der zur Durchführung des Vermittlungsauftrags notwendigen Handlungen ent-sprechend dem Buchungsauftrag des Kunden und in der entsprechenden Beratung, sowie der Abwicklung der Buchung. Zur Leistungspflicht gehört die Übergabe der Reiseunterlagen, soweit diese nicht nach dem mit dem jeweils vermittelten Reiseunternehmen und/oder dem Reisevermittler getroffenen Vereinbarungen direkt dem Kunden übermittelt werden.
2.2 Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet der Reisevermittler im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet der Reisevermittler gemäß § 675 Abs. (2) BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.
2.3 Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Reisevermittler nicht verpflichtet, den jeweils billigsten Anbie-ter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten.
2.4 Ohne ausdrückliche besondere Vereinbarung übernimmt der Reisevermittler mit Auskünften zu Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der Reiseleistung keine Garantie i.S. von
§ 276 Abs. (1) Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der vom Reisebüro zu vermit-telnden Leistungen keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser Vorschrift.
2.5 Sonderwünsche, insbesondere solche, die über die Leistungsbeschreibung des zu vermittelnden Reise-unternehmens hinausgehen oder davon abweichen, nimmt der Reisevermittler nur zur Weiterleitung an das zu vermittelnde Reiseunternehmen entgegen. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat der Reisevermittler für die Erfüllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen und diese sind auch nicht Bedingung oder Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die vom Reisevermittler an das Reiseunternehmen zu übermittelnde Buchungserklärung des Reisekunden. Der Reisekunde wird darauf hin-gewiesen, dass Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung des Reiseunterneh-mens zum Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen des Reiseunternehmens werden.
2.6 Der Reisevermittler weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312 Abs. (2) Ziff. 4, § 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen über Reiseleistungen nach § 651a BGB (Pauschalreiseverträ-ge und Verträge, auf die die §§ 651a ff. BGB analog angewendet werden) und Verträgen zur Freizeitbetäti-gung, die einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsehen, und die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Tele-fonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Rück-tritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651i BGB. Ein Widerrufsrecht be-steht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a außerhalb von Geschäftsräumen ge-schlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

3. Pflichten des Reisevermittlers bezüglich Einreisevorschriften, Visa und Versicherungen

3.1 Der Reisevermittler unterrichtet den Kunden über Einreise- und Visabestimmungen, soweit ihm hierzu vom Kunden ein entsprechender Auftrag ausdrücklich erteilt worden ist. Ansonsten besteht eine entspre-chende Aufklärungs- oder Informationspflicht nur dann, wenn besondere, dem Reisevermittler bekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden In-formationen (insbesondere bei Pauschalreisen) nicht bereits in einem dem Kunden vorliegenden Reisepros-pekt enthalten sind.
3.2 Entsprechende Hinweispflichten des Reisevermittlers beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus oder von geeigneten Informationsquellen, insbesondere aus aktuellen, branchenüblichen Nachschlage-werken oder der Weitergabe von Informationen ausländischer Botschaften, Konsulate oder Tourismusämter. Eine spezielle Nachforschungspflicht des Reisevermittlers besteht ohne ausdrückliche diesbezügliche Ver-einbarungen nicht. Der Reisevermittler kann seine Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass er den Kunden auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei den in Betracht kommenden Informationsstel-len verweist.
3.3 Übernimmt der Reisevermittler bei Reisen in die USA entgeltlich oder unentgeltlich für den Kunden die Registrierung im Rahmen des elektronischen Systems zur Erlangung der Reiseerlaubnis für die Einreise in die USA (ESTA-Verfahren), so begründet die Übernahme dieser Tätigkeit ohne ausdrückliche ergänzende Vereinbarung keine Verpflichtung des Reisevermittlers zu weitergehenden Erkundigungen oder Informatio-nen über Ein- oder Durchreiseformalitäten für die USA oder zu Transitaufenthalten auf der Reise in die USA und insbesondere nicht zur Visabeschaffung.
3.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bezüglich der Information über Zollvorschriften, gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften, gesundheitsprophylaktische Vorsorgemaßnahmen des Kunden und seiner Mitreisenden sowie für Ein- und Ausfuhrvorschriften (z.B. zu Medikamenten, Kunstgegenständen, Kulturgütern).
3.5 Der Reisevermittler ist verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren, ob die von ihm vermittelten Rei-seleistungen eine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten.
3.6 Eine weitergehende Auskunfts- Hinweis- oder Beratungsverpflichtung bezüglich der Notwendigkeit, des Umfangs, des Deckungsschutzes und der Versicherungsbedingungen von Reiseversicherungen, insbe-sondere Reisekranken- und Reiseabbruchversicherungen, besteht nicht, soweit diesbezüglich keine ander-weitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Soweit Gegenstand der Vermittlung Reiseversicherun-gen sind, besteht eine Informationspflicht des Reisevermittlers hinsichtlich der Versicherungsbedingungen insbesondere insoweit nicht, als sich der Kunde aus ihm übergebenen oder vorliegenden Unterlagen des Anbieters der vermittelten Reiseleistung oder den Informationen des Reiseversicherers über die Versiche-rungsbedingungen, insbesondere den Deckungsschutz, die Ausnahmen vom Versicherungsschutz und die sonstigen Versicherungsbedingungen entsprechend unterrichten kann.
3.7 Zur Beschaffung von Visa oder sonstige für die Reisedurchführung erforderliche Dokumente ist der Reisevermittler ohne besondere, ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages kann der Reisevermittler ohne besondere Vereinbarung die Erstattung der ihm entstehen-den Aufwendungen, insbesondere für Telekommunikationskosten und – in Eilfällen – der Kosten von Boten-diensten oder einschlägiger Serviceunternehmen verlangen. Der Reisevermittler kann für die Tätigkeit selbst eine Vergütung fordern, wenn diese vereinbart ist oder die Tätigkeit den Umständen nach nur gegen ent-sprechende Vergütung geschuldet war.
3.8 Der Reisevermittler haftet nicht für die Erteilung von Visa und sonstigen Dokumenten und nicht für den rechtzeitigen Zugang, es sei denn, dass die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgebli-chen Umstände vom Reisevermittler schuldhaft verursacht oder mit verursacht worden sind.
3.9 Entsprechend der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen ist der Reisevermittler verpflichtet, den Fluggast bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird der Reisevermittler ihm die vom vermittelten Unternehmen vorliegenden Informati-onen über diejenige Fluggesellschaft übermitteln, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Bei einem Wech-sel der Fluggesellschaft wird der Kunde unverzüglich über den Wechsel unterrichtet. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften ist über die Internetsei-ten http://air-ban.europa.eu und www.lba.de abrufbar und kann dem Reisekunden auf Verlangen in den Geschäftsräumen des Reisevermittlers ausgehändigt werden.

4. Stellung und Pflichten des Reisevermittlers im Zusammenhang mit der Vermittlung von Flugbeför-derungsleistungen

4.1 Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Vermittlung von Flügen bestimmter Fluggesellschaften, die vom Reisevermittler allgemein, insbesondere durch Aushang in seinen Geschäftsräumen oder im Rah-men des einzelnen Vermittlungsauftrags vor oder bei der Annahme des Vermittlungsauftrages bezeichnet wurden.
4.2 Mit den genannten Fluggesellschaften ist der Reisevermittler auf der Grundlage besonderer vertraglicher Vereinbarungen und der gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen eines Agenturverhältnisses verbunden.
4.3 Dem Kunden gegenüber wird der Reisevermittler jedoch ausschließlich als Vermittler eines Luftbeförde-rungsvertrages zwischen diesem und der jeweiligen Fluggesellschaft tätig. Den Reisevermittler trifft keine eigene Leistungspflicht oder Haftung bezüglich der vermittelten Flugleistung. Eine etwaige Haftung des Rei-severmittlers aus einer schuldhaften Verletzung seiner Pflichten als Reisevermittler bleibt hiervon unberührt.
4.4 Der Reisevermittler ist von der Fluggesellschaft mit dem Inkasso des Flugpreises und sonstiger von der Fluggesellschaft zu fordernder Entgelte beauftragt. Dies gilt insbesondere auch für die Kosten einer Umbu-chung, eines Namenswechsels, von Rücktrittskosten oder Entgelten im Falle der Nichtinanspruchnahme der Flugleistung ohne Rücktrittserklärung. Eine für diese Inkassotätigkeit gegebenenfalls erfolgende Vergütung der Fluggesellschaft an den Reisevermittler ist ohne Einfluss auf den vom Kunden zu bezahlenden Preis.
4.5 Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft gelten – soweit jeweils an-wendbar – die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes, des Warschauer und Mont-realer Übereinkommens und unmittelbar, wie inländische gesetzliche Bestimmungen,
• die Verordnung (EG) Nr. 2027/97 über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei der Beförderung von Fluggästen und deren Gepäck im Luftverkehr
• die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu Flugpassagierrechten
• die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
• die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität
Dem Reisekunden wird dringend empfohlen, sich über seine Rechte als Fluggast, z.B. durch die Aushänge in den Flughäfen oder die Informationsblätter des Luftfahrtbundesamts unter www.lba.de zu informieren.

5. Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso, Zahlungen; Bearbeitungsentgelt

5.1. Der Reisevermittler ist berechtigt, Anzahlungen entsprechend den Reise-und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Unternehmen zu verlangen, soweit diese wirksam vereinbart sind und rechtswirksame Anzah-lungsbestimmungen enthalten. Weitergehende Anzahlungen kann der Reisevermittler unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des § 651 k BGB (Pflicht zur Kundengeldabsicherung bei Pau-schalreisen), erheben, wenn insoweit hierzu eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
5.2. Soweit es den Vorgaben des vermittelten Reiseunternehmens gegenüber dem Reisevermittler, insbe-sondere dem Agenturvertrag zwischen Reiseunternehmen und dem Reisevermittler, in gesetzlicher Weise entspricht, ist der Reisevermittler berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Preis der vermittelten Leistung ganz oder teilweise für den Kunden zu verauslagen oder sein Agenturkonto vom Reiseunternehmen entsprechend belasten zu lassen. Bei Pauschalreisen ist hierfür Voraussetzung, dass dies gegen Aushändigung eines gül-tigen Sicherungsscheins an den Reisekunden gemäß § 651k BGB geschieht.
5.3. Zahlungsansprüche nach 5.1 und 5.2 kann der Reisevermittler, soweit dies den Vereinbarungen zwischen dem Reisevermittler und dem Reiseunternehmen im Rahmen des Agenturverhältnisses entspricht, als dessen Inkassobevollmächtigter geltend machen, jedoch auch aus eigenem Recht auf Grundlage der gesetzlichen Vorschusspflicht des Auftraggebers gemäß § 669 BGB.
5.4. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Reiseunternehmens.
5.5. Der Anspruch des Reisevermittlers auf Aufwendungsersatz umfasst auch Zahlungen an das vermittelte Reiseunternehmen auf den Reisepreis, auf Stornokosten oder sonstige Zahlungen, soweit diese entspre-chend den vorstehenden Bestimmungen erfolgt sind.
5.6. Für Preiserhöhungen, mit denen der Reisevermittler im Rahmen des Agenturverhältnisses belastet wird gilt, dass der Reisevermittler nach den Bestimmungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes gegenüber dem Reisekunden nicht berechtigt und demnach auch nicht verpflichtet ist, die Berechtigung der Preiserhöhung zu überprüfen. Der Anspruch des Reisevermittlers auf Aufwendungsersatz umfasst demnach auch solche Beträge, soweit der Reisevermittler eine entsprechende Belastung seines Agenturkontos bzw. eine entspre-chende Zahlung nachweist. Dem Reisekunden bleiben sämtliche Einwendungen gegen Grund und Höhe der Preiserhöhungsforderung gegenüber dem Reiseunternehmen vorbehalten; entsprechende Einwendungen und/oder Rückforderungen hat der Reisekunde jedoch ausschließlich direkt gegenüber dem Reiseunterneh-men selbst geltend zu machen.
5.7. Einem Aufwendungsersatzanspruch des Reisevermittlers gegenüber kann der Kunde Ansprüche gegen-über dem vermittelten Reiseunternehmen, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Vertrages, nicht im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, es sei denn, dass für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten des Reisevermittlers ursäch-lich oder mitursächlich geworden ist oder der Reisevermittler aus anderen Gründen gegenüber dem Reise-kunden für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet.
5.8. Ab einer 2. Mahnung und im Falle von Rückbelastungen bei Kreditkartenzahlungen oder Rücklastschrif-ten bei Abbuchungen kann der Reisevermittler ein pauschales Bearbeitungsentgelt von € 10,- mit der Maß-gabe verlangen, dass eine Forderung des Reisevermittlers auf Ersatz eines weitergehenden Schadens nicht ausgeschlossen ist und dem Kunden vorbehalten bleibt, gegenüber dem Reisevermittler den Nachweis zu führen, dass dem Reisevermittler kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als das geltend gemachte pauschale Bearbeitungsentgelt entstanden ist. Bei Rückbelastungen von Rücklastschriften und Kreditkarten-belastungen sind in jedem Fall zusätzlich nachgewiesene Bankgebühren und Gebühren der Kreditkartenorga-nisationen als Verzugsschaden zu ersetzen.

6. Vergütungsansprüche des Reisevermittlers

6.1. Für die Preise und die Serviceentgelte bei der Vermittlung von Reisen oder Beförderungsleistungen gilt:
a) Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise sind Preise der Leistungsträger, die keine Provision oder ein sonstiges Entgelt der Leistungsträger für die Tätigkeit des Reisevermittlers beinhalten.
b) Die Vergütung des Reisevermittlers im Rahmen dieser Vermittlungstätigkeit erfolgt demnach ausschließ-lich durch vom Reisekunden zu bezahlende Serviceentgelte.
c) Die Serviceentgelte für die Vermittlungstätigkeit des Reisevermittlers und weitere Geschäftsvorfälle im Zusammenhang mit der Buchung von Reisen oder Beförderungsleistungen ergeben sich, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, aus den dem Kunden, insbesondere durch Aushang in den Geschäftsräumen des Reisevermittlers bekannt gegebenen und vereinbarten Entgelte.
d) Ist eine Vereinbarung zur Höhe eines entsprechenden Serviceentgelts nicht getroffen worden, schuldet der Reisekunde dem Reisevermittler eine Vergütung nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 632 Abs. 2 BGB: Pflicht zur Bezahlung einer üblichen Vergütung durch den Auftraggeber).
6.2. Sonstige selbstständige Vergütungsansprüche des Reisevermittlers gegenüber dem Kunden bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung, welche auch durch deutlich sichtbaren Aushang von Preislisten in den Geschäftsräumen des Reisevermittlers und einem entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Hinweis des Reisevermittlers hierauf getroffen werden kann.
6.3. Der Anspruch des Reisevermittlers auf Serviceentgelte – auch bei der Flugvermittlung – bleibt durch Um-buchung, Namenswechsel, Rücktritt, Stornierung oder Kündigung des Vertrages mit dem Leistungsträger durch diesen oder den Kunden unberührt, soweit sich ein Anspruch auf Rückerstattung des Kunden nicht aufgrund eines Schadensersatzanspruchs des Kunden wegen Mängeln der Beratungs- oder Vermittlungstä-tigkeit des Reisevermittlers aus vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüchen ergibt.

7. Obliegenheiten des Kunden gegenüber dem Reisevermittler

7.1 Der Kunde hat für ihn erkennbare Mängel der Vermittlungstätigkeit des Reisevermittlers, insbesondere aus Sicht des Kunden fehlerhafte oder unvollständige Informationen, Auskünfte und Reiseunterlagen sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen) unverzüglich nach deren Feststellung anzuzeigen und dem Reisevermittler Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Er hat hierzu die ihm übermittelten Informationen und Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit unverzüglich nach Zugang zu überprüfen. Der Kenntnis über positive Mängel oder Unvollständig-keit steht eine grob fahrlässige Unkenntnis aufgrund unterlassener Überprüfung gleich.
7.2 Unterbleibt eine Anzeige nach Ziff. 7.1 durch den Kunden so gilt:
a) Ansprüche des Kunden entfallen nicht, wenn die Anzeige nach Ziff. 7.1 ohne Verschulden des Kunden unterbleibt.
b) Ansprüche des Kunden an den Reisevermittler entfallen nur soweit der Reisevermittler nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend ge-machten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit der Reisevermittler nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden dem Reisebüro die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens durch Umbuchungen, Zusatzbuchungen, kostenlose Stornierungen nach dem Agenturvertrag mit dem Reise- oder Touristikunternehmen oder durch Erreichung entsprechender Ku-lanzlösungen mit den vermittelten Reiseunternehmen ermöglicht hätte.
c) Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht
 bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reisevermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül-lungsgehilfen des Reisevermittlers resultieren
 bei Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reisevermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Rei-severmittlers beruhen
 bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermitt-lungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks ge-fährdet
7.3 Mängelanzeigen hinsichtlich der Vermittlungsleistungen des Reisevermittlers entbinden den Reisekunden nicht von der vertraglichen und/oder gesetzlichen Verpflichtung zur Mängelanzeige gegenüber dem vermittel-ten Reise- oder Touristikunternehmen.

8. Reiseunterlagen

8.1. Sowohl den Kunden, wie auch den Reisevermittler trifft die Pflicht, Vertrags- und Reiseunterlagen des vermittelten Reiseunternehmens, die dem Kunden durch den Reisevermittler ausgehändigt wurden, insbe-sondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen.
8.2. Soweit Reiseunterlagen dem Reisekunden nicht direkt vom vermittelten Reiseunternehmen übermittelt werden, erfolgt die Aushändigung durch den Reisevermittler als E-Ticket (papierloses Ticket), soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Erfolgt aufgrund entsprechender Vereinbarung eine Übermitt-lung auf dem Postwege, per Boten oder durch Hinterlegung, so hat der Kunde die hierfür anfallenden Kos-ten zu tragen. Der Kunde trägt das Verwendungsrisiko bezüglich Verlust oder verspäteten Zugang, sofern für Verlust oder verspäteten Zugang nicht Umstände ursächlich geworden sind, die der Reisevermittler auf-grund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten hat.

9. Pflichten des Reisevermittlers bei Reklamationen des Kunden gegenüber den vermittelten Reiseunternehmen

9.1. Der Reisekunde wird darüber unterrichtet, dass Gewährleistungsansprüche gegenüber den vermittelten Leistungsträgern, insbesondere bei Pauschalreisen gegenüber dem Reiseveranstalter sowie bei Beförde-rungsverträgen gegenüber der Fluggesellschaft, innerhalb bestimmter Fristen geltend gemacht werden müssten und dass diese Fristen im Regelfall nicht durch Geltendmachung gegenüber dem Reisevermittler gewahrt werden können. Dies gilt auch, soweit der Reisekunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber dem Reisevermittler, als auch gegenüber dem Reiseunternehmen geltend machen will.
9.2. Bei Reklamationen oder sonstiger Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den vermittelten Unter-nehmen beschränkt sich die Verpflichtung des Reisevermittlers auf die Erteilung aller Informationen und Unterlagen, die für den Kunden hierfür von Bedeutung sind, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der gebuchten Unternehmen.
9.3. Eine Verpflichtung des Reisevermittlers zur Entgegennahme und/oder Weiterleitung entsprechender Er-klärungen oder Unterlagen besteht nicht. Übernimmt der Reisevermittler die Weiterleitung fristwahrender An-spruchsschreiben des Kunden, haftet er für den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger nur bei von ihm selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis.
9.4. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber den vermittelten Reiseunternehmen besteht gleichfalls keine Pflicht des Reisevermittlers zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzun-gen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.

10. Wichtige Hinweise zu Reiseversicherungen

10.1. Der Reisevermittler weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung des Kostenrisikos bei Stornierungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschließen. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird grundsätzlich empfohlen.
10.2. Der Kunde wird ferner darauf hingewiesen, dass die ihm durch einen (auch unverschuldeten) Abbruch der Reise nach Antritt der Reise entstehenden Kosten nur durch eine besondere Reiseabbruchversicherung abgedeckt werden können und nicht durch eine gewöhnliche Reiserücktrittskostenversicherung abgedeckt sind. Eine solche Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen.
10.3. Der Reisevermittler empfiehlt zusätzlich, bei Reisen ins Ausland auf ausreichenden Auslandskranken-versicherungsschutz zu achten.

11. Haftung des Reisevermittlers

11.1. Soweit der Reisevermittler eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinba-rung mit dem Kunden übernommen hat, haftet er nicht für das Zustandekommen von dem Buchungswunsch des Kunden entsprechenden Verträgen mit den zu vermittelnden Reiseunternehmen.
11.2. Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haftet der Reisevermittler bezüglich der vermittelten Leistungen selbst nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschä-den, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Bei der Vermittlung mehrerer touristischer Hauptleistungen (entsprechend dem gesetzlichen Begriff der Pauschalreise) gilt dies nicht, soweit der Reisevermittler gem. § 651a Abs. 2 BGB den Anschein begründet, die vorgesehenen Reise-leistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.
11.3. Eine etwaige eigene Haftung des Reisevermittlers aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflich-ten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
11.4. Die Haftung des Reisevermittlers für vertragliche Ansprüche des Reisekunden ist auf den dreifachen Preis der vermittelten Reiseleistungen beschränkt, ausgenommen
a) jede Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Ver-mittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks ge-fährdet
b) die Haftung für Schäden des Reisekunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge-sundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Reisevermittlers oder einer vorsätzlichen oder fahr-lässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reisevermittlers beruhen
c) die Haftung des Reisevermittlers für sonstige Schäden des Reisekunden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reisevermittlers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reisevermittlers beruhen.

12. Alternative Streitbeilegung

Der Reisevermittler weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass bei Drucklegung dieser Vermittlerbedingungen wesentliche Bestimmungen dieses Gesetzes noch nicht in Kraft getreten waren. Der Reisevermittler nimmt nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teil. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Vermittlerbedingungen für den Reisevermittler ver-pflichtend würde, informiert der Reisevermittler die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Der Reisever-mittler weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

13. Rechtswahl und Gerichtsstand

13.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
13.2. Der Kunde kann den Reisevermittler nur an dessen Sitz verklagen.
13.3. Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Kla-gen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reisevermittlers vereinbart.
13.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevermittlungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Best-immungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

Reisevermittler ist:

Scharf OHG
Klausenstraße 3
D-85447 Maria Thalheim
Telefon: +49 (0)8122 – 97500
E-Mail: info@scharf-reisen.de
Geschäftsführung: Andreas Scharf, Martin Scharf
Umsatzsteuer-ID-Nr.: DE 258084946
Registereintragung: HRA Nr. 55015 Registergericht München

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© Urheberrechtlich geschützt; Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München 2017
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Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele auf Facebook oder auf dieser Website

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele der Scharf OHG, Klausenstraße 3, 85447 Maria Thalheim (nachfolgend „Scharf OHG“ genannt).
Eine Teilnahme ist nur unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen möglich.
Die Scharf OHG bietet auf seiner Webseite, www.scharf-reisen.de, und seiner Facebook- Seite „ Scharf OHG Omnibus & Reisebüro“, Gewinnspiele an.
Die Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die die Scharf OHG und / oder rechtlich mit ihr verbundene Unternehmen auf den Webseiten und Facebook-Seiten der Scharf OHG durchführt. Die Teilnahme an diesen Gewinnspielen und deren Durchführung richtet sich nach folgenden Bestimmungen.

§ 1 Gewinnspiel

Die Gewinnspiele werden von der Scharf OHG durchgeführt. Ein Teilnehmer nimmt am Gewinnspiel teil, indem er sich unter Angabe seiner für die Durchführung des jeweiligen Gewinnspiels erforderlichen personenbezogenen Daten mittels eines elektronischen Buttons mit diesen Teilnahmebedingungen und gegebenenfalls weiteren, je nach Gewinnspiel variierenden Erklärungen ausdrücklich einverstanden erklärt und jeweils auf den Button “Absenden” oder in Facebook erforderliche Buttons zur Veröffentlichung klickt. Zur Überprüfung der Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang einer E-Mail, oder für das jeweilige Gewinnspiel in Facebook erforderliche liken, teilen oder kommentieren eines Beitrages der Scharf OHG .Jeder Teilnehmer erkennt mit seinem ausdrücklichen Einverständnis nach Absatz 1 diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen sowie die bei jedem Gewinnspiel der Scharf OHG gesondert genannten Bedingungen und Fristen an.

§ 2 Teilnehmer

Teilnahmeberechtigt sind Personen ab dem 18. Lebensjahr. Minderjährigen unter 14 Jahren ist die Teilnahme an den Gewinnspielen nicht gestattet. Sie müssen vor Ihrer Teilnahme das Einverständnis des gesetzlichen Vertreters einholen und der Scharf OHG vorlegen. Gewinne an Personen unter 14 Jahren werden ohne Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters nicht ausgeschüttet. Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen.

§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel

Mitarbeiter der Scharf OHG und evtl. beteiligter Kooperationspartner und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die Scharf OHG das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen .Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.

§ 4 Durchführung und Abwicklung

Die Durchführung des Gewinnspiels und die Auswahl der Preise obliegt der Scharf OHG. Die Lieferbedingungen zur Auslieferung der Gewinne werden von der Scharf OHG festgelegt. Im Falle eines Gewinns wird die Scharf OHG den Teilnehmer schriftlich (auch per E-Mail) benachrichtigen. Der Gewinner ist verpflichtet, der Scharf OHG innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Benachrichtigung mitzuteilen, ob er den Gewinn annimmt. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Frist ist die Scharf OHG berechtigt, einen neuen Gewinner zu ziehen und den Gewinn anderweitig zu vergeben. Ersatzansprüche des zunächst gezogenen Gewinners gegenüber der Scharf OHG sind ausgeschlossen. Pro Teilnehmer ist bei einem Gewinnspiel nur ein Gewinn möglich. Haben mehrere Teilnehmer die richtige Lösung gefunden, entscheidet das Los. Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar. Beschwerden sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich (auch per E-Mail) an die Scharf OHG zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden können nicht bearbeitet werden.

§ 5 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Die Scharf OHG behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung aus berechtigten Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht die Scharf OHG insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht oder nicht mehr gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, so kann die Scharf OHG von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

§ 6 Datenschutz

Um an einem Gewinnspiel teilnehmen zu können, ist es unerlässlich, sich registrieren zu lassen. Ein Anspruch auf die Registrierung besteht allerdings nicht. Mit der Teilnahme an diesem Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass die Scharf OHG die für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlichen Daten für die Dauer des Gewinnspiels und über diesen Zeitraum hinaus speichert. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, Auskunft über den Umfang der Speicherung seiner personenenbezogenen Daten zu verlangen, die Einwilligung in die Speicherung seiner Daten schriftlich oder in Textform zu widerrufen (z.B. auch per E-Mail) und somit von der Teilnahme zurückzutreten. Im Hinblick auf die registrierten Daten der Teilnehmer verpflichtet sich die Scharf OHG-, die datenschutz- und medienrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Insbesondere werden die Daten vertraulich behandelt. Erhobene Daten werden nur innerhalb der Scharf OHG zu Marktforschungs- Marketing- und Werbezwecken (wie z.B. E-Mail-Newsletter, Werbe-E-Mails) und nur dann genutzt, wenn sich der Teilnehmer durch Anklicken eines gesonderten elektronischen Buttons ausdrücklich damit einverstanden erklärt hat Auch diese Einwilligung kann der Teilnehmer jederzeit widerrufen, auch per E-mail. Ein Widerruf hat auf die Teilnahme an dem Gewinnspiel, insbesondere auf die Gewinnchancen, keinen Einfluss.

§ 7 Haftung

Die Scharf OHG wird mit Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei. Für Rechts- und/oder Sachmängel wird nicht gehaftet. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr.Die Scharf OHG haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme an Gewinnspielen entstehen können, es sei denn, dass solche Schäden von der Scharf OHG (deren Organen, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen) vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Eine Haftung für die durch § 3 ausgeschlossenen Personen besteht nicht.

§ 8 Sonstiges

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern und der Scharf OHG unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder eine Regelungslücke bestehen, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen tritt die jeweilige gesetzliche Regelung.

§ 9 Gerichtsstand / anwendbares Recht

1. Bei Streitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht. Ist der Kunde ein Verbraucher, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der durch zwingende gesetzliche Bestimmungen oder von Richterrecht gewährte Schutz des Staates, in dem der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.

2. Als Gerichtsstand wird der Sitz der Scharf OHG vereinbart, sofern der/die Teilnehmer/in Kaufmann ist.

3. Soweit der/die Teilnehmer/in keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder nach der Teilnahme den Wohnsitz ins Ausland verlegt, wird der Sitz von Scharf ebenso als Gerichtsstand vereinbart

 

Liste der Serviceentgelte und Gebühren

Die Scharf OHG erhebt für folgende Leistungen folgende Servicentgelte / Vermittlungsentgelte:

Buchung Flugticket Inland / Europa        50,-€ pro Ticket / Person
Buchung Flugticket Interkontinetal         70,-€ pro Ticket / Person
Sitzplatzreservierung                                 10,-€ pro Person / Strecke
Gepäckanmeldung, Tiere etc.                   10,-€ pro Person / Strecke

(Stand 16.09.2020)

Da die Scharf OHG kostenfreie Zahlungsarten anbietet, werden für Kreditkartenzahlungen folgende Gebühren erhoben:

Master & Visa Card    1,6 %  vom Reisepreis
American Express       2,7%  vom Reisepreis

Die Scharf OHG erhebt für die Bearbeitung von etwaigen nachträglichen Änderungen einer Buchung (z.B. Umbuchung, Stornierung, Rückerstattung, Namensänderung etc.), sowie die Rücknahme von Flugscheinen eigene Serviceentgelte entsprechend Ziffer 6. der Vermittlerbedingungen. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass insoweit gar kein oder ein geringer Aufwand entstanden ist.

1. Bei Stornierung eines Buchungsauftrages vor der Ticketausstellung ist ein Stornierungsentgelt in Höhe von 50,00 pro Person zzgl. der Gebühren des Veranstalters oder Ticketausstellers zu zahlen.
2. Bei Stornierung von Flugtickets nach Ticketausstellung fällt, neben den Kosten nach den Bestimmungen des Leistungserbringers (Rücknahmegebühr / Refund) ein Stornierungsentgelt in Höhe von 50,00 € pro Ticket zzgl. der Gebühren des Veranstalters oder Ticketausstellers an.
3. Im Falle einer etwaigen Umbuchung, sofern nach den Bestimmungen und/oder Vakanzen der Fluggesellschaft möglich, wird neben den Kosten, welche durch die Bestimmungen des Leistungserbringers zu zahlen sind, ein Entgelt von 50,00 € pro Ticket erhoben.
4. Im Fall einer möglichen Namensänderung („Name Change“) (sofern durch die Fluggesellschaft genehmigt) wird, neben den Kosten des Leistungserbringers, ein Entgelt von 50,00 € pro Ticket erhoben. Dies gilt auch für geringe Abweichungen in der Schreibweise des Namens oder den Tausch von Vor-und Nachnamen.
5. Im Falle eines Streiks eines Leistungserbringers (z.B eine Airline oder ein Reiseveranstalter) wird neben den Kosten des Leistungserbringers bzw des Consolidators eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- erhoben.
6. Für den Fall einer Flugzeitenänderungen und/oder Flugannullierungen erfolgt die Abwicklung durch den Kunden, direkt über die Fluggesellschaften. Für den Fall, dass der Kunde eine Abwicklung über die Scharf OHG wünscht, kann gegen ein Serviceentgelt von mindestens 15,00 € pro Ticket bis max. 25,00 € pro Buchung eine Abwicklung über Scharf OHG erfolgen. Einzelheiten erfragen Sie über unsere Reisebüros.
7. Sollte der Kunde nach Buchung eine Änderung der Zahlungsweise wünschen, werden pro Ticket 10,00 € zusätzliches Serviceentgelt berechnet.
8. Für eine Rechnungskorrektur behält sich die Scharf OHG vor, ein Entgelt in Höhe von 10,00 € zu erheben.

 

Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Nutzung dieser Website

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Buchenden und der Scharf OHG als Vermittler und den Leistungsträgern der Reiseeinzelleistungen und /oder den Reiseveranstaltern für den Reisevertrag i. S. des § 651 ff BGB. Die Scharf OHG weist alle Buchenden, Teilnehmer und Reisenden ausdrücklich darauf hin, dass Reiseverträge nicht mit der Scharf OHG, sondern stets mit dem jeweils angegebenen Leistungsträger unter Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Leistungsträgers zustande kommen. Es kommt mit der Scharf OHG ein Vermittlungsauftrag zustande. Daher gelten die nachfolgenden Bedingungen ausschließlich für unsere Vermittlungstätigkeit und haben keinerlei Einfluss auf die Bedingungen der Veranstalter bzw. Fluggesellschaften, zu denen die vermittelten Reisen erfolgen. Die Scharf OHG ist nicht zur Prüfung der Angaben der Leistungsträger verpflichtet und haftet gegenüber einem Buchenden / Teilnehmer / Reisenden nicht für die Richtigkeit der von dessen möglichen Vertragspartnern gemachten Angaben, sofern die Scharf OHG diese Daten nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich falsch übermittelt oder diese Daten trotz gewichtiger Bedenken hinsichtlich deren Richtigkeit übermittelt. Für den Vermittlungsvertrag gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB. Die Gültigkeit etwaiger

AGB des Buchenden / Teilnehmer / Reisenden ist, soweit sie mit den nachfolgenden AGB nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen

Der Vertrag zwischen dem Buchenden / Teilnehmer / Reisenden unterliegt deutschem Recht

Vertragsinhalt

Der verbindliche Buchungsauftrag kommt zustande, sobald der Buchende in der Maske den Button „Zahlungspflichtig buchen” angeklickt hat. Dies ist der rechtsverbindliche Auftrag an die Scharf OHG, für Buchende nach ihrer Vorgabe eine Beförderung oder sonstige touristische Einzelleistung bei einem bestimmten Leistungsträger oder einen Reisevertrag bei einem Veranstalter zu vermitteln. Die Erbringung der gebuchten Leistung als solche ist nicht Bestandteil unserer Pflichten als Reisevermittler. An diesen Buchungsauftrag ist der Buchende 72 Stunden gebunden. Innerhalb dieser Frist nimmt die Scharf OHG den Buchungsauftrag an oder setzt sich mit dem Buchenden in Verbindung. Als Annahme gilt grundsätzlich die verbindliche Bestätigung in Form der Rechnung mit der Folge, dass das dafür geschuldete Entgelt unverzüglich zur Zahlung fällig ist, wenn es sich nicht um den Auftrag zum Abschluss eines Reisevertrages mit einem Reiseveranstalter handelt. Handelt es sich um die Buchung einer Reiseveranstaltung mit einem Reiseveranstalter gelten dessen Bestimmungen zum Zahlungs- und Sicherungsverfahren. Bei Zahlung per Kreditkarte gilt als Annahme auch bereits die Belastung des Kreditkartenkontos des Buchenden / Teilnehmers / Reisenden. Die Vermittlung gilt als erfolgt, sobald die Reisedokumente an den Kunden abgesendet wurden. Sie sind verpflichtet, die Ihnen zugegangene(n) Buchungsbestätigung / Rechnung / Reiseunterlagen unmittelbar auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen und umgehend nach Kenntnis die Scharf OHG ggf. auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen. Wir informieren Sie, dass wir den Vertragstext nicht speichern. Sie erhalten mit unserer Buchungsbestätigung per E-Mail eine Übersicht über die von Ihnen gewählte Reiseleistung und deren Kosten. Zahlungsverpflichtet für das insgesamt abgerechnete Reisentgelt einschließlich der Bearbeitungs- und Servicegebühren (Reisepreis) ist grundsätzlich der Buchende bzw. der von ihm angegebene Zahlungsschuldner. Der Buchende haftet auf den vollen Reisepreis, wenn der Reisepreis nicht vom angegebenen Zahlungsverpflichteten geleistet wird.

Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für die Richtigkeit der Angaben bei Eingabe des Buchungsauftrages. Etwaige Kosten, die durch Fehlinformation entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Wir behalten uns das Recht vor, bei Eingabe von Fehlinformationen, den Buchungsauftrag zu Lasten des Kunden zu stornieren.

Haftung der Scharf OHG als Vermittler

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters bzw. sonstigen Anbieters sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die Scharf OHG ist nicht zur Prüfung der Angaben der Reiseveranstalter bzw. sonstigen Anbieter verpflichtet und haftet gegenüber einem Teilnehmer/Reisenden nicht für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der von dessen möglichen Vertragspartnern gemachten Angaben. Die Scharf OHG weist darauf hin, dass die automatische Bestätigung einer Buchung, die auf der irrtümlich fehlerhaften Eingabe von Daten oder einem Softwarefehler beruht, die Scharf OHG zur Anfechtung des etwaig geschlossenen Vertrages berechtigt.

Vermittlungsentgelt (Ticket Fee)

Scharf OHG erhebt für die Vermittlung (Online und direkt) von Reisen oder Beförderungsleistungen Entgelte. Diese werden bei Stornierung der Reise nicht erstattet, es sei denn die Stornierung beruht auf einem Verschulden von der Scharf OHG und/oder ihren Erfüllungsgehilfen. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass gar kein oder ein geringer Aufwand entstanden ist.

Umbuchung und Storno

Die Umbuchung einer gebuchten und bestätigten Reise ist nur durch Rücktritt von der gebuchten und gleichzeitig erneuter Buchung einer anderen Reise möglich, es sei denn, der Leistungsträger hat hierfür besondere Bestimmungen vorgesehen. Eventuelle Unkosten für Umbuchung oder zu zahlende Teilreisevergütungen richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Leistungsträgers. Die Möglichkeit, eine Stornierung einer Buchung vornehmen zu können, richtet sich ausschließlich nach den Reiseverträgen / Beförderungsverträgen bzw. AGB des jeweiligen Leistungsträgers und kann von der Scharf OHG nicht beeinflusst werden. Je nach Tickettarif, Stornierungszeitpunkt sowie Leistungsträger kann es in manchen Fällen vorkommen, dass seitens des jeweiligen Leistungsträgers bzw. der jeweiligen Fluggesellschaft keinerlei Rückerstattung erfolgt. Einzelheiten sowie die vollständigen Bedingungen erfragen Sie über unsere Reisebüros. Eine Teilrückerstattung für nicht abgeflogene Teilstrecken wird in der Regel gemäß den Bedingungen der Fluggesellschaften ausgeschlossen. Die Scharf OHG wird dem Buchenden nach bestem Wissen und Gewissen Auskünfte geben, haftet allerdings weder für Richtigkeit noch für Vollständigkeit der seitens der Fluggesellschaften gemachten Angaben. Maßgeblicher Zeitpunkt für den Rücktritt ist der Eingang bei derScharf OHG innerhalb der üblichen Geschäftszeiten. Wir empfehlen, die Stornierung schriftlich vorzunehmen, um Missverständnisse zu vermeiden. Für Zahlung einer etwaigen Rückerstattung/Teilrückerstattung ist es zwingend erforderlich, dass die Flugscheine im Original an die Scharf OHG gesandt werden, sofern kein elektronischer Flugschein erstellt wurde .

Die Scharf OHG erhebt für die Bearbeitung von etwaigen nachträglichen Änderungen einer Buchung (z.B. Umbuchung, Stornierung, Rückerstattung, Namensänderung etc.), sowie die Rücknahme von Flugscheinen eigene Serviceentgelte, falls die Maßnahme nicht auf einem Verschulden von der Scharf OHG beruht: 1.   Bei Stornierung eines Buchungsauftrages vor der Ticketausstellung ist ein Stornierungsentgelt in Höhe von 50,00 pro Person zu zahlen. 2.   Bei Stornierung von Flugtickets nach Ticketausstellung fällt, neben den Kosten nach den Bestimmungen des Leistungserbringers (Rücknahmegebühr / Refund) ein Stornierungsentgelt in Höhe von 50,00 € pro Ticket an. 3.   Im Falle einer etwaigen Umbuchung, sofern nach den Bestimmungen und/oder Vakanzen der Fluggesellschaft möglich, wird neben den Kosten, welche durch die Bestimmungen des Leistungserbringers zu zahlen sind, ein Entgelt von 50,00 € pro Ticket erhoben. 4.   Im Fall einer möglichen Namensänderung („Name Change“) (sofern durch die Fluggesellschaft genehmigt) wird, neben den Kosten des Leistungserbringers, ein Entgelt von 50,00 € pro Ticket erhoben. Dies gilt auch für geringe Abweichungen in der Schreibweise des Namens oder den Tausch von Vor-und Nachnamen.

Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass gar kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist. Sollte die Stornierung, Umbuchung oder Namensänderung nachweislich auf eine mangelhafte Leistung von der Scharf OHG zurückzuführen sein, fällt kein Entgelt an die Scharf OHG an. Die Scharf OHG empfiehlt dem Buchenden den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Soweit bei den einzelnen Reisebeschreibungen oder Buchungsbestätigungen nichts anderes aufgeführt ist, gelten folgende Bedingungen:

Linienflüge und Flugangebote

Es gelten die Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Wir weisen darauf hin, dass in vielen Fällen eine Umbuchung oder Stornierung kostenpflichtig oder evtl. sogar überhaupt nicht möglich ist.

Hotel

Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Anbieters, welcher im Buchungsverlauf angezeigt wird.

Mietwagen

Es gelten besondere Bedingungen für Mietwagenbuchungen. Bitte lesen Sie sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Autovermieters durch.

Sonder- und Charterflüge

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers/ der jeweiligen Fluggesellschaft. Alle Sonder- und Charterflüge sollten vom Kunden spätestens 48 Stunden vor Rückflug bei der jeweiligen Fluggesellschaft oder dem Veranstalter rückbestätigt werden. Erfolgt diese Rückbestätigung nicht, so besteht kein Anspruch auf Beförderung. Die Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften sind verbindlich.

Zahlung

Flüge und / oder weitere touristische Leistungen sind bei Annahme Ihres Buchungsauftrages per Kreditkarte / Lastschrift vom Konto oder wenn Sie Zahlung per Überweisung wählen, unverzüglich nach Erhalt der Rechnung vollständig an die dort angegebenen Kontodaten zu bezahlen. Sollte der Kunde nach Buchung eine Änderung der Zahlungsweise wünschen, werden pro Ticket 10,00 € zusätzliches Serviceentgelt berechnet. Für eine Rechnungskorrektur behält sich die Scharf OHG vor, ein Entgelt in Höhe von 10,00 € zu erheben. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass insoweit gar kein oder ein geringer Aufwand entstanden ist. Die Scharf OHG behält sich vor, nicht fristgerechte bezahlte Flüge und alle anderen nicht fristgerecht bezahlten touristischen Leistungen, nach vorheriger Mahnung, zu stornieren und damit verbundene Entgelte an den Kunden weiterzuleiten. Scharf OHG behält sich weiter vor, im Falle einer notwendigen 2. Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 10,00 € zu erheben. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass gar kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist. Zu den Entgelten zählen auch zusätzliche Kosten der Fluggesellschaften oder Kreditkarteninstitute, die dem Händler im Falle einer Kreditkartenrücklastschriften entstehen. Es steht dem Kunden frei, nachzuweisen, dass weniger oder gar keine Kosten entstanden sind. Es werden lediglich die auf der Website genannten Zahlungsmittel akzeptiert. Vor Erhalt der vollständigen Zahlung besteht keinerlei Verpflichtung, Ihnen Tickets, Bestätigungen, Voucher oder andere Reiseunterlagen auszustellen. Der Buchende / Teilnehmer / Reisende bleibt jedoch in jedem Fall weiter verpflichtet, die vereinbarten Beträge für bestellte Reiseleistungen zu bezahlen. Die Scharf OHG behält sich vor, etwaige Rückbelastungsentgelte bei Kreditkartenzahlung oder Lastschrift Retouren an Sie weiter zu berechnen. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass insoweit gar kein oder ein geringer Aufwand entstanden ist.

Reiseunterlagen

Sofern kein E-Ticket (elektronisches, papierloses Ticket) gebucht, oder die Ausstellung eines E-Ticket nicht möglich ist, werden die Reiseunterlagen per Post zugesandt. Bei Zahlung per Überweisung werden die Reiseunterlagen nach Zahlungseingang versendet. Kosten für Versendung sowie eventuelle Hinterlegungs-Entgelte trägt der Kunde. Diese werden bei Stornierung der Reise nicht erstattet, es sei denn die Stornierung beruht auf einem Verschulden von der Scharf OHG und/oder ihren Erfüllungsgehilfen. Verloren gegangene Tickets und Voucher werden gemäß den geltenden Richtlinien der Fluggesellschaft7der Veranstalters ersetzt. Für Ersatz-Tickets/ Voucher werden die zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Entgelte erhoben. Es steht dem Kunden frei nachzuweisen, dass insoweit gar keine oder geringere Kosten entstanden sind.

Leistungen und Leistungsänderungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot oder aus den Angaben in der Reisebestätigung. Einen notwendig werdenden Wechsel der Fluggesellschaft, des Fluggerätes, des Flugplanes, eine Umwandlung von Nonstop-Flügen in Flüge mit Zwischenlandungen bzw. Umsteigeflüge behalten sich die Leistungsträger ausdrücklich vor.

Flugzeitenänderungen

Über Flugzeitenänderungen und/oder Flugannullierungen wird ausschließlich unter der bei der Buchung angegebenen Emailadresse informiert, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Wir weisen darauf hin, sich alle Flüge 48 Stunden vor Antritt des Hin- und Rückfluges bei der jeweiligen Fluggesellschaft rückbestätigen zu lassen. Erfolgt diese Rückbestätigung nicht und ist die unterbliebene Rückbestätigung ursächlich für einen etwaigen Schadenseintritt, ist die Haftung von der Scharf OHG für solche Schäden ausgeschlossen. Für den Fall einer Flugzeitenänderungen und/oder Flugannullierungen erfolgt die Abwicklung durch den Kunden, direkt über die Fluggesellschaften. Für den Fall, dass der Kunde eine Abwicklung über die Scharf OHG wünscht, kann gegen ein Serviceentgelt von mindestens 15,00€ pro Ticket bis max. 25,00 € pro Buchung eine Abwicklung über Scharf OHG erfolgen. Etwaige Zusatzkosten der Fluggesellschaften oder anderer Leistungsträger bleiben davon unberührt. Einzelheiten erfragen Sie über unsere Reisebüros.

Versicherungen

Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist nicht in den Preisen enthalten. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiseversicherung, die wir Ihnen gerne mit vermitteln.

Visa, Pass, Zoll etc.

Jeder Teilnehmer/Reisende ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, dass für seine Person die zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sämtliche gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften, Pass-, und Visabestimmungen beachtet werden. Gleiches gilt für Beschaffung erforderlicher Reisedokumente. Im Rahmen unserer gesetzlichen Informationspflicht erteilen wir Ihnen zu diesen Fragen auf Anfrage gewissenhaft Auskunft, können jedoch keine Gewähr dafür übernehmen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Bestimmungen jederzeit durch die Behörden geändert werden können. Dem Teilnehmer wird daher nahe gelegt, selbst bei den zuständigen Ämtern und Institutionen Informationen einzuholen. Bei Hinweisen auf dieser Website (Reisebüro/Reiseinformationen) zu Pass-, Visa-, Devisen- oder Gesundheitsbestimmungen Ihres Reiseziels wird angenommen, dass Sie deutscher Staatsbürger sind. Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich bitte in Bezug auf diese Informationen an die für Sie zuständige Botschaft oder Konsulat.

Haftungsbeschränkungen

Die Erbringung von Leistungen, die dem jeweiligen Leistungsträger obliegen, ist nicht Gegenstand des mit der Scharf OHG bestehenden Vertragsverhältnisses. Für diese haftet allein der jeweilige Veranstalter bzw. Leistungsträger. Eine Haftung der Scharf OHG für von den jeweiligen Leistungsträgern zu erbringenden Leistungen besteht daher nicht. Die     Scharf OHG haftet dem Teilnehmer gegenüber jedoch für die ordnungsgemäße Vermittlung im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes. Bei den einzelnen Angaben zu den Reisen sind wir auf die Informationen angewiesen, die wir von den jeweiligen Veranstaltern erhalten. Die Scharf OHG hat keine Möglichkeit, sämtliche dieser Informationen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Die Scharf OHG kann daher gegenüber Ihnen keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen abgeben. Das gleiche gilt für sonstige Informationen, die auf dieser Website enthalten sind und von Dritten zur Verfügung gestellt wurden. Die Scharf OHG ist in angemessenem Umfang bemüht sicherzustellen, dass die auf der Website verfügbaren Informationen und sonstigen Daten, insbesondere in Bezug auf Preise, Beschränkungen und Termine, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell, vollständig und richtig sind. Sollte jedoch z.B. aufgrund eines technischen Fehlers eine Buchung mit unzutreffenden Daten (Preise, Termine, Flugklasse, etc.) zustande kommen, behält sich die Scharf OHG hiermit ausdrücklich die Anfechtung eines solchen Vermittlungsvertrages im Rahmen der insoweit gesetzlich einschlägigen Regelungen vor. Die Scharf OHG haftet ebenfalls nicht für die Verfügbarkeit der Reise zum Zeitpunkt der Buchung oder

für Erbringung der gebuchten Reise. Jegliche Haftung von der Scharf OHG ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn es werden wesentliche Vertragspflichten verletzt. Die Scharf OHG haftet bei leichter Fahrlässigkeit nur für typische und vorhersehbare Schäden. Die Haftung von der Scharf OHG ist bei leichter Fahrlässigkeit für jeden Einzelfall beschränkt auf den Höchstbetrag für die gebuchte Leistung, aus welcher der Anspruch resultiert. Alle Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten nach ihrer Entstehung. Dies gilt nicht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Auf Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstiger Garantiehaftung finden die vorstehenden Haftungsbeschränkungen keine Anwendung. Gleiches gilt bei von der Scharf OHG verschuldeten Todesfällen oder von der Scharf OHG zu vertretenden Körper- oder Gesundheitsschäden. Soweit die Haftung von der Scharf OHG ausgeschlossen ist, gilt dieser Haftungssausschluss auch für die Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen von der Scharf OHG.

Force Majeure

Höhere Gewalt, die ganz oder teilweise die Erfüllung der Verpflichtungen von der Scharf OHG hindert, entbindet die Scharf OHG bis zum Wegfall der höheren Gewalt von der Erfüllung.

Datenschutz

Der Buchungsauftrag wird unter Berücksichtigung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt. Die Scharf OHG verpflichtet sich, die bei der Anmeldung und bei der Nutzung der Scharf OHG Dienstleistungen durch den jeweiligen Teilnehmer erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Daten lediglich zu Zwecken der Abwicklung von unter Mitwirkung von der Scharf OHG zustande gekommenen Verträgen zu nutzen und nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen oder Vorschriften an außenstehende Dritte weiterzugeben. Soweit dies zur Abwicklung geschlossenen Verträgen erforderlich ist, werden die bei der Anmeldung erhobenen Teilnehmerdaten an die jeweiligen Leistungsträger weitergeleitet.

Bonitätsprüfung

Scharf OHG behält sich vor, bei Buchungsaufträgen mit Zahlungswunsch auf Rechnung oder Lastschrift nach Buchung und vor Annahme des Vermittlungsvertrages Bonitätsauskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien einzuholen. Die Weitergabe der Daten erfolgt unter Berücksichtigung und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gemäß BDSG §28 und § 28 b. Bei Zahlungswunsch Rechnung oder Lastschrift, benötigen wir Ihr Geburtsdatum zur Überprüfung der Bonität. Weiterhin behält sich die Scharf OHG vor, im Falle von Zahlungsausfällen weitere Bonitätsauskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien einzuholen.

Die Weitergabe der Daten erfolgt unter Berücksichtigung und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gemäß BDSG §28 und §28 b.

Links zu anderen Websites

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Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Scharf OHG behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Nutzung dieser Website mit Wirkung für Zukunft jederzeit zu ändern oder zu erneuern, ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Nutzer besteht. Auf der Website wird die jeweils aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Zeitpunkt ihrer Geltung an bereitgehalten.

Sonstiges

Sollte sich eine der vorstehenden Bestimmungen als unwirksam oder nicht durchsetzbar herausstellen, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Scharf OHG weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die Vermittlung von Reiseleistungen gem. § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB nicht dem Fernabsatzgesetz unterliegt. Dies gilt insbesondere auch für den Verkauf von Flugtickets. Dies bedeutet, dass dem Kunden insoweit kein Widerrufs- und Rückgaberecht gegenüber der Scharf OHG zusteht. Für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Anmeldende/Reisende kann, soweit er Vollkaufmann ist, die Scharf OHG nur am Sitz von der Scharf OHG verklagen.

 

Sitz der Scharf OHG: Scharf OHG Klausenstraße 3 D-85447 Maria Thalheim
Telefon: +49 (0)8122 – 97500
E-Mail: info@scharf-reisen.de
Geschäftsführung: Andreas Scharf, Martin Scharf
Umsatzsteuer-ID-Nr.: DE 128012481
Registereintragung: HRA Nr. 55015 Registergericht München